Krankenfahrten


Als Vertragspartner der AOK sowie der Ersatzkassen wie z. B.  VDEK, IKK, BKK, Knappschaft, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung u. a. , können wir nach den aktuellen Krankenfahrtenrichtlinien mit diesen Krankenkassen Ihre Krankenfahrten abrechnen.

Sollten Sie bei einer Krankenversicherung Privat versichert sein, entrichten Sie bitte den Fahrpreis an den Fahrer*in. Sie bekommen selbstverständlich einen Beleg über die Fahrt vom Fahrer*in ausgestellt. Wenn Sie als Privatpatient Serienfahrten, wie z. B. Dialyse, Strahlen- oder Chemofahrten benötigen, kann individuell auch auf z. B. Monatsrechnung abgerechnet werden. Sprechen Sie uns an.


Dialyse

Sie müssen mehrfach pro Woche zur Dialyse? Wir haben zuverlässige Mitarbeiter*innen, die Sie pünktlich Zuhause abholen und danach auch wieder nach Hause bringen. Auf Wunsch und wenn möglich, kann auch immer der gleiche Fahrer*in kommen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter*innen gehen gerne auf Ihre Wünsche ein, sofern möglich.

Onkologische Bestrahlungsfahrten

Onkologische Bestrahlungen sind oft für den Patient körperlich sehr anstrengend, weshalb die Krankenkassen in der Regel die Kosten für Fahrten mit dem Taxi  zur Bestrahlung und zurück übernehmen. Teilweise verlangen hier die Krankenkassen einen Eigenanteil von den Patienten. Auch hier sind wir für Sie da. Meist gehen diese Bestrahlungsfahrten über 6 Wochen und werden von Montag bis Freitag durchgeführt. Wie bei der Dialyse sind wir hier Ihr zuverlässiger Partner um Ihnen diese schwere Zeit angenehmer zu machen.

Fahrten zur onkologischen Chemotherapie

Manche Patienten*innen bekommen zudem oder außerdem eine Chemotherapie. Auch hier sind wir ihr verständnisvoller Partner. Die Kosten für die Fahrten zur Therapie und zurück, werden in der Regel auch von den Krankenkassen übernommen, mit den gleichen Bedingungen wie bei den Fahrten zur Bestrahlung.

Ambulante oder stationäre Rehabilitation

Nach einer Operation oder einem Unfall sind meistens Rehabilitationsmaßnahmen möglich und nötig, die sowohl ambulant als auch stationär angeboten werden. Egal wohin es für Sie geht, wir fahren Sie entweder zur stationären Reha-Klinik und holen Sie dort wieder ab, oder fahren Sie täglich zu Ihrer ambulanten Reha-Einrichtung. In beiden Fällen können wir über Ihre Krankenkasse abrechnen, sofern die Krankenkassen das genehmigen. Es gibt auch Fahrten zur Reha, welche von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt werden, hier ist kein Eigenanteil, aber eine Genehmigung erforderlich. Fahrten bei denen die BG der Kostenträger ist, z. B. nach einem Arbeitsunfall, können ohne Genehmigung und ohne Eigenanteil durchgeführt werden. Hier benötigen Sie lediglich die Verordnung einer Krankenbeförderung vom verschreibenden Arzt.

Share by: